maBitec GmbH

Die maBitec GmbH ist ein Grosshändler für Algen und Meeresrohstoffe in Hamburg. Mit über 20 Jahren Erfahrung und einem internationalen Team von Wissenschaftlern und Algenforschern bietet das Unternehmen qualitativ hochwertige Produkte für Nahrungsergänzungsmittel, Kosmetik, Tierfutter und Lebensmittelindustrie an.

Kattrepelsbrücke, Hanseatenhof 1, 20095 Hamburg

Die maBitec GmbH ist ein Grosshändler für Algen und Meeresrohstoffe mit Sitz in Hamburg. Seit über 20 Jahren importiert und handelt das Unternehmen mit innovativen Meeresrohstoffen und wird dabei von einem internationalen Team aus Wissenschaftlern und Algenforschern unterstützt. Die Expertise des Unternehmens ist sein Markenkennzeichen. Hinzu kommt ein Netzwerk aus passionierten Algenbauern und Händlern, das maBitec mit qualitativ hochwertigen Produkten und spannenden neuen Rohstoffen beliefert. Die Rohstoffe von maBitec sind geeignet für Nahrungsergänzungsmittel, Kosmetik, Tierfutter und Lebensmittelindustrie. Das Unternehmen bietet freibleibende Angebote bezüglich Preis, Menge und Lieferkonditionen an. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung von maBitec zustande. Die Preise verstehen sich grundsätzlich zuzüglich der gültigen Mehrwertsteuer. Soweit keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde, hat der Kunde den Kaufpreis unmittelbar nach Rechnungserhalt ohne Abzüge zu bezahlen. maBitec ist berechtigt, seine Ansprüche gegenüber dem Käufer an Dritte abzutreten. Ohne besondere Vereinbarung beginnen die Zahlungsfristen und Zahlungsziele mit dem Datum der Rechnung. Hält der Käufer die Zahlungsfrist nicht ein, ist maBitec berechtigt, ohne Mahnung Verzugszinsen zu berechnen. Bei Zahlungsrückständen ist das Unternehmen berechtigt, eingeräumte Zahlungsziele zu widerrufen. In einem solchen Fall können bei Dauerlieferungsverträgen vom Kunden Vorauszahlungen verlangt werden. Die Höhe des Verzugszinses richtet sich nach § 288 BGB (8% Punkte über dem Basiszinssatz). Die Geltendmachung eines höheren Verzugszinses ist maBitec bei entsprechendem Nachweis gestattet. Das Unternehmen ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen. Minder- bzw. Mehrlieferungen bis zu 10% der vereinbarten Menge gelten als vertragsgemäß. Der jeweilige Minderpreis bzw. Mehrpreis ist zu berücksichtigen. Verzögert sich die Lieferung von maBitec, hat der Käufer eine angemessene Nachfrist von mindestens drei Wochen zu gewähren. Die Lieferverpflichtung von maBitec steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung. In Fällen, in denen der Vorlieferant sich auf höhere Gewalt oder sonstige Umstände beruft, die ihn entschädigungslos leistungsfrei machen, ist das Unternehmen gegenüber seinem Kunden ebenfalls von der Leistung befreit. maBitec ist nicht verpflichtet, seinen Vorlieferanten gerichtlich auf Erfüllung in Anspruch zu nehmen. Die Leistungspflicht tritt für das Unternehmen vielmehr ein, wenn der Vorlieferant trotz schriftlicher Mahnung die Erfüllung verweigert. maBitec selbst ist in folgenden Fällen, die als Fälle höherer Gewalt gelten, ohne weitere Verpflichtung von der Lieferung frei: Bei Streik, Aussperrung, durch die die Einhaltung der Lieferfristen verzögert wird; bei Betriebsstörungen aller Art/ Störungen in der Vor- und Betriebsstoffbeschaffung; bei Störungen im Versand/ Transport der Ware, es sei denn, maBitec, seinen Organen oder solchen Erfüllungsgehilfen, denen das Unternehmen besondere Leistungsaufgaben übertragen hat, hätten die Störung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht; Ausbleiben richtiger und rechtzeitiger Selbstlieferungen; sonstige Umstände, die außerhalb der Einflusssphäre von maBitec liegen. In diesen Fällen ist der Käufer berechtigt, nach Ablauf der von ihm gesetzten angemessenen Nachfrist von mindestens zwei Wochen die Erfüllung abzulehnen.

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